Schwarzes und geschecktes Alpenschwein

Unterlagen für Züchtende und Bedingungen für die Beteiligung an der Zucht

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Zur Erläuterung

Das schwarze und gescheckte Alpenschwein soll in seinem ursprünglichen Verbreitungsgebiet (zentraler und östlicher Alpenraum) wieder heimisch gemacht werden. Um seine Qualitäten wie Robustheit, Genügsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bergtauglichkeit zu bewahren, muss es unter Bergbedingungen gehalten werden. Bei der Auswahl der Zuchtinteressenten wird deshalb darauf geachtet, dass der Betriebssitz bzw. Haltungsstandort im Alpenraum (Gebietskulisse Alpenkonvention bzw. staatlich anerkannte Bergzone) liegt, bevorzugt in Gebirgslagen mit Weidegang während der Vegetationsperiode oder mit Alpungsmöglichkeit. Eine extensive Fütterung, vorzugsweise mit betriebseigenen Futtermitteln, kommt der Gesundheit der Tiere und der Fleischqualität zu gute. Bevorzugt werden deshalb auch biologische/organische vor konventionellen Betriebsführungen.

ScheckenEinzugehende Bedingungen bei der Zucht

  • Übernahme einer Zuchtgruppe mit Eber (im Normalfall Eber und zwei Sauen). Keine Haltung anderer Schweine‐Rassen (Ausnahme max. 2 Jahre für Umstellung).
  • Beteiligung an den Zuchtbemühungen von PatriMont (siehe Vereinbarungen)
  • Keine Abgabe unkastrierter Jungeber ausserhalb der Zucht
  • Haltung der Tiere in Kaltställen mit ständigem Ausgang zu nicht überdachten Auslaufflächen
  • Zumindest während der Vegetationsperiode freier Auslauf in Form von wechselnd beweideten Grünflächen (Umtriebsweide), wobei aus veterinärtechnischen Gründen auf eine sichere Umzäunung zu achten ist (Problematik Wildschweine)
  • Nach Möglichkeit Alpung der Tiere mit freiem Weidegang / Äsungsmöglichkeit auf der Alp
  • Keine Anwendung zootechnischer Massnahmen wie Abschleifen der Zähne, Kürzen der Schwänze oder Kerbung der Ohren. Betreffend Kastration siehe Haltungs-Empfehlungen
  • Befolgung der PatriMont-Empfehlungen zur Freilandhaltung und Fütterung nach bestem Wissen und Gewissen.

 

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