Schwarzes und geschecktes Alpenschwein

Label / Schutzmarke

Ein Label für die Alpenschweine

Die schwarzen und gefleckten Alpenschweine stellen eine alte Landrasse dar, die nicht auf Höchstleistung gezüchtet, sondern mit ihrem leichten, kräftigen Körperbau für die Bergweide geschaffen ist. Dank ihrer Anspruchslosigkeit und Robustheit sind die Alpenschweine für extensive Freiland-Haltung im Berggebiet prädestiniert. Sie brauchen Freilauf und werden extensiv in Kleingruppen gehalten. Da sie dauernd in Bewegung sind, setzen sie das Fett in der Muskulatur ab, was ein feinfaseriges, marmoriertes Fleisch und damit einen guten Geschmack gibt. Weniger Leistung, dafür eine tolle Qualität! Dies hat sich bisher bei den meisten Schlachtungen bestätigt. Die mit der Extensivhaltung verbundene längere Aufzuchtdauer kostet allerdings mehr. Der Züchter soll daher mit einem wesentlich höheren Erlös belohnt werden.

Um die Qualität zu garantieren und den höheren Erlös zu rechtfertigen, hat PatriMont beim Euopäischen Markenamt EUIPO in Alicante eine europaweit gültige Schutzmarke beantragt und erhalten. Dieses Label wird den Züchtern, Fleischern und Gastronomen während einer Einführungsphase kostenlos zur Verfügung gestellt. Später soll für die bessere Vermarktung ein kleiner Prozentsatz des Erlöses abgegeben werden.

Geschützt ist die Bezeichnung "Schwarzes Alpenschwein"® bzw. "Nero delle Alpi"® in den drei nachfolgend aufgeführten Kategorien:

  • Kategorie 29 (Fleisch, Fleischwaren, etc.)
  • Kategorie 31 (Lebende Tiere, Landwirtschaftliche Erzeugnisse, etc.)
  • Kategorie 43 (Verpflegung von Gästen, Gastronomie, Agroturismus etc.)

TM Alpenschwein LogoTM Alpenschwein Logo SW

Bedingungen zur Nutzung des Labels

Beim Label handelt es sich um eine Unions-Kollektivmarke, die auch von Aussenstehenden genutzt werden kann, wenn diese sich an folgende wesentlichen Bedingungen halten:

  • Nutzer müssen sich in einem Nutzerregister registrieren
  • Die Tiere müssen im Zuchtbuch mit mindestens zwei Generationen ordnungsgemäß erfasst sein
  • Die Haltung der Tiere hat den Vorgaben für Freilandhaltung zu entsprechen und muss innerhalb des Alpenraumes gemäss Alpenkonvention liegen
  • Der Anteil Schweinefleisch bei verarbeiteten Produkten muss zu 100% vom schwarzen Alpenschwein stammen. Dies gilt auch bei deklarierten Angeboten in der Gastronomie.
  • Weitere Bedingungen siehe Paragraph 7 der Markensatzung.

Damit das Label von Unbefugten nicht missbraucht werden kann, wird ein Schutzmechanismus aufgebaut. Der Label-Gebrauch wird von einer spezialisierten europaweit tätigen Marken-Überwachungsunternehmung im Auge behalten. Missbräuche werden juristisch angegangen und mit Geldforderungen abgemahnt. Auch alle rechtmässigen Nutzer sind aufgefordert, Verstösse sofort zu melden. Nur so kann das Label die geplante Wirkung erzielen.

Downloads

Markensatzung deutsch
Markensatzung italienisch

Vertrag zur Nutzung des Labels

Nutzerregister SAS-Label

 

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